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   LG Berlin, 29.04.2021 - 19 O 118/20   

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LG Berlin, 29.04.2021 - 19 O 118/20 (https://dejure.org/2021,11970)
LG Berlin, Entscheidung vom 29.04.2021 - 19 O 118/20 (https://dejure.org/2021,11970)
LG Berlin, Entscheidung vom 29. April 2021 - 19 O 118/20 (https://dejure.org/2021,11970)
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    Notwendigkeit einer materiellen Einwendung für Unzulässigkeitsfeststellung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.04.2006 - IX ZR 22/05

    Abgrenzung von Alt- und Neumasseverbindlichkeiten; Rangfolge der

    Auszug aus LG Berlin, 29.04.2021 - 19 O 118/20
    Damit hat der Gesetzgeber zwar das Verhältnis zwischen schutzwürdigen Neumasseverbindlichkeiten und Altmasseverbindlichkeiten geregelt, ohne indes die im ersten Rang zu berichtigenden Kosten des Insolvenzverfahrens ebenfalls einer ausdrücklichen Regelung zuzuführen; insoweit besteht eine vom Gesetzgeber nicht geplante Regelungslücke (vgl. BGH, Urteil vom 13. April 2006 - IX ZR 22/05 -, juris Rn. 21).

    Ist deren Begleichung nicht gesichert, gilt das Vollstreckungsverbot aus § 210 InsO auch für Neumassegläubiger (vgl. BGH, Urteil vom 13. April 2006 - IX ZR 22/05 -, BGHZ 167, 178-190, Rn. 20).

  • BGH, 19.12.2014 - V ZR 82/13

    Zwangsvollstreckung aus einer Unterwerfungserklärung in einem notariellen

    Auszug aus LG Berlin, 29.04.2021 - 19 O 118/20
    Der Klägerin steht ein solcher Herausgabeanspruch analog § 371 BGB schon deshalb nicht zu, weil dies die Rechtskraft der - vorliegend mit Antrag zu 1 erhobenen - Vollstreckungsgegenklage voraussetzt (vgl. BGH NJW 2015, 1181 Rn. 23, beckonline).
  • BFH, 04.03.2008 - VII R 10/06

    Aufrechnungsverbot im massearmen Insolvenzverfahren

    Auszug aus LG Berlin, 29.04.2021 - 19 O 118/20
    a) Es kann dahingestellt bleiben, ob dieses Aufrechnungsverbot auf eine analoge Anwendung des § 96 I Nr. 1 InsO zu stützen ist (vgl. BFH, Urteil vom 04. März 2008 - VII R 10/06 -, juris Rn. 13) oder aus den §§ 390, 394 BGB folgt (vgl. Runkel/Schnurbusch, NZI 2000, 49, 55 - beckonline).
  • BGH, 30.03.1994 - VIII ZR 132/92

    Ausschluß eines rechtskräftig aberkannten Aufrechnungseinwands im Rahmen einer

    Auszug aus LG Berlin, 29.04.2021 - 19 O 118/20
    Die Aufrechnungslage ist frühestens mit Abschluss des Prozessvergleichs entstanden, so dass der Klägerin eine frühere Aufrechnung, d.h. vor Abschluss des Prozessvergleichs, nicht möglich war (vgl. zur Präklusion bei Aufrechnung: BGH, NJW 1994, 2769, 2770).
  • BGH, 05.07.1967 - VIII ZR 66/65

    Rechtswirksamkeit eines gerichtlichen Vergleiches durch Fortsetzung des

    Auszug aus LG Berlin, 29.04.2021 - 19 O 118/20
    Die Vorschrift des § 767 ZPO ist auf Prozessvergleiche entsprechend anwendbar (vgl. BGH, Urteil vom 05. Juli 1967 - VIII ZR 66/65 -, Rn. 25, juris).
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